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   FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04   

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FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04 (https://dejure.org/2007,16194)
FG München, Entscheidung vom 31.07.2007 - 2 K 3041/04 (https://dejure.org/2007,16194)
FG München, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 2 K 3041/04 (https://dejure.org/2007,16194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EStG § 12; ; EStG § 33; ; BSHG § 3 Abs. 2 S. 2; ; BSHG § 3a; ; BSHG § 39; ; BSHG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für die Unterbringung in einem sozialtherapeutischen Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die Unterbringung in einem sozialtherapeutischen Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Heimunterbringung
    Aufwendungen für die eigene Unterbringung
    Pflege- bzw. krankheitsbedingte Heimunterbringung
    Berücksichtigung der Aufwendungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1684
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 23.05.2002 - III R 24/01

    Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Wenn auch in dem BFH-Urteil vom 23. Mai 2002 III R 24/01, BFHE 199, 296, BStBl II 2002, 567 die Nachweise für die Notwendigkeit der Unterbringung in einem Heim durch andere Unterlagen geführt werden könne, so sei das Urteil nicht mit vorliegendem Fall identisch.

    Die BFH-Entscheidung in BStBl II 2002, 567 sei einschlägig.

    Für Menschen im arbeitsfähigen Alter -wie für RV mit knapp 59 Jahren -ist, worauf die Kläger unter Hinweis auf BFH in BStBl II 2002, 567 zu Recht hinweisen, dagegen die Unterbringung in einem Heim außergewöhnlich, da diese in der Regel entweder allein oder mit anderen, etwa Ehegatten oder Familienangehörigen, leben.

    Entscheidend für den Abzug ist dabei nicht die Art der im Heim erbrachten Leistungen, sondern ob RV aufgrund seiner Behinderung in der Lage war, für sich selbst zu sorgen, oder ob er der Betreuung in einem Heim bedurfte (vgl. BFH in BStBl II 2002, 567).

  • BFH, 10.05.2007 - III R 39/05

    Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Be stimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso Urteil des FG Saarland vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris, des FG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636, des FG München vom 29. September 2004 9 K 3169/03, EFG 2005, 442, des FG Köln vom 26. Oktober 2004 1 K 2682/02, EFG 2005, 1773, Rev. eingelegt: BFH III R 39/05, des Hessischen FG vom 23. Mai 2005 13 K 1676/04, EFG 2005, 1869, sowie des Niedersächsischen FG vom 14. September 2005 3 K 635/04, Juris, Rev. eingelegt: BFH III R 64/06).

    Die Revision wird Im Hinblick auf die beim Bundsfinanzhof anhängigen Verfahren III R 39/05 und III R 64/06 sowie im Hinblick darauf, dass die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nicht für erforderlich gehalten wurde, zugelassen.

  • BFH, 18.04.2002 - III R 15/00

    Eigene Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    So sah der BFH in seinemUrteil vom 18. April 2002 III R 15/00, BFHE 199, 135, BStBl II 2003, 70 die Revision gegen das Urteil des FG München vom 18. Januar 2000 1 K 4839/98, EFG 2000, 435 als begründet an, worin das FG trotz Schwerbehindertenausweises - Behindertengrad 100% -mit den Merkmalen "G", "aG" und "H" die Heimunterbringung als nicht krankheitsbedingt ansah.

    Denn der auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen entfallende Anteil der in den Unterbringungsaufwendungen enthaltene Kosten für Dienstleistungen, die mit Aufwendungen für eine Haushaltshilfe vergleichbar sind, bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 DM vom Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß § 33 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG abgezogen werden können und in der Einspruchsentscheidung vom 4. Juni 2006 auch zum entsprechenden Abzug nach § 33 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 zugelassen worden sind, ist von den nach § 33 EStG zu berücksichtigenden Gesamtkosten abzuziehen (s. BFH in BStBl II 2003, 70).

  • BFH, 25.07.2007 - III R 64/06

    Pflegeaufwendungen ohne Pflegestufe bei Heimunterbringung abziehbar

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Be stimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso Urteil des FG Saarland vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris, des FG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636, des FG München vom 29. September 2004 9 K 3169/03, EFG 2005, 442, des FG Köln vom 26. Oktober 2004 1 K 2682/02, EFG 2005, 1773, Rev. eingelegt: BFH III R 39/05, des Hessischen FG vom 23. Mai 2005 13 K 1676/04, EFG 2005, 1869, sowie des Niedersächsischen FG vom 14. September 2005 3 K 635/04, Juris, Rev. eingelegt: BFH III R 64/06).

    Die Revision wird Im Hinblick auf die beim Bundsfinanzhof anhängigen Verfahren III R 39/05 und III R 64/06 sowie im Hinblick darauf, dass die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nicht für erforderlich gehalten wurde, zugelassen.

  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Dies gilt insbesondere bei einer behinderungs- oder krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 80/97, BFHE 191, 280, BStBl II 2000, 294, m.w.N.).

    Insoweit ist nicht außergewöhnlich, dass ein älterer Mensch in einem Altersheim lebt, weil er nicht mehr für sich sorgen kann oder will (vgl. BFH in BStBl II 1990, 418 und in BStBl II 2000, 294, m.w.N.).

  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Nicht hierzu zählen aber die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (Urteil des BFH vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418) und wozu grundsätzlich auch die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung zu rechnen sind, gleichgültig in welcher Höhe sie tatsächlich anfallen.

    Insoweit ist nicht außergewöhnlich, dass ein älterer Mensch in einem Altersheim lebt, weil er nicht mehr für sich sorgen kann oder will (vgl. BFH in BStBl II 1990, 418 und in BStBl II 2000, 294, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 38/02

    Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Da mit den Kosten für die Unterbringung typische, mit der Behinderung zusammenhängende und von der Typisierung des § 33 b EStG erfasste Aufwendungen einzeln nachgewiesen und steuermindernd geltend gemacht worden sind, steht daneben der Pauschbetrag nicht zu (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 38/02, BFHE 208, 155 BStBl II 2005, 271).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 28/06

    Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Eine nachträgliche amtsärztliche Bestätigung - sollte sie überhaupt möglich sein (das FG Düsseldorf hält es für möglich, s. Urteil vom 2. März 2006 11 K 2589/05, Revision wurde zugelassen und auch eingelegt - Az. des BFH: III R 28/06) - hält der Senat im vorliegenden Streitfall daher nicht für erforderlich.
  • FG Düsseldorf, 02.03.2006 - 11 K 2589/05

    Außergewöhnliche Belastungen; Krankheitskosten; Attest; Pollenallergie; Allergie;

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Eine nachträgliche amtsärztliche Bestätigung - sollte sie überhaupt möglich sein (das FG Düsseldorf hält es für möglich, s. Urteil vom 2. März 2006 11 K 2589/05, Revision wurde zugelassen und auch eingelegt - Az. des BFH: III R 28/06) - hält der Senat im vorliegenden Streitfall daher nicht für erforderlich.
  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04
    Dies hat der BFH u.a. für Heilkuren (BFH-Urteil vom 8. Juli 1994 III R 48/93, BFH/NV 1995, 24), Ayur-Veda-Behandlungen (BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 III R 22/00, BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543), Unterbringungen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe (BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03, BFHE 209, 365, BStBl II 2005, 602), Behandlungskosten bei Lese- und Rechtschreibschwäche (BFH- Urteil vom 3. März 2005 III R 64/03, BFH/NV 2005, 1286) und bei Asbestbeseitigung (BFH- Urteil vom 9. August 2001 III R 6/01, BFHE 196, 492, BStBl II 2002, 240) entschieden.
  • BFH, 03.03.2005 - III R 64/03

    Außergewöhnliche Belastung: Behandlungskosten für "Lese-Rechtsschreibschwäche";

  • BFH, 01.02.2001 - III R 22/00

    Außergewöhnliche Belastung bei Ayur-Veda-Behandlung

  • BFH, 21.04.2005 - III R 45/03

    Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei

  • BFH, 11.07.1990 - III R 111/86

    Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen -

  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

  • FG Köln, 26.10.2004 - 1 K 2682/02

    Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einem Seniorenpflegeheim

  • FG Niedersachsen, 14.09.2005 - 3 K 635/04

    Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten; Einkommensmindernde

  • BFH, 08.07.1994 - III R 48/93

    Ansprüche auf Gewährung einer Beihilfe nach den beamtenrechtlichen Vorschriften -

  • FG München, 13.11.2002 - 1 K 3810/02

    Keine doppelte Berücksichtigung behinderungsbedingter Heimunterbringungskosten

  • FG München, 18.01.2000 - 1 K 4839/98

    Unterbringungskosten im Altersheim nicht abziehbar

  • FG München, 07.12.2000 - 1 K 4839/98

    Aufwendungen für eine Heimunterbringung keine außergewöhnliche Belastung

  • FG Hessen, 23.05.2005 - 13 K 1676/04

    Aufwendungen für die Unterbringung in einem Altenwohnheim als außergewöhnliche

  • FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 157/00

    Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Nachweis der Pflegebedürftigkeit.

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 1899/98

    Aufwendungen für Heimunterbringung

  • FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03

    Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines Angehörigen als

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Rechtsprechung
   FG München, 10.09.2007 - 2 K 3041/04   

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FG München, 10.09.2007 - 2 K 3041/04 (https://dejure.org/2007,28796)
FG München, Entscheidung vom 10.09.2007 - 2 K 3041/04 (https://dejure.org/2007,28796)
FG München, Entscheidung vom 10. September 2007 - 2 K 3041/04 (https://dejure.org/2007,28796)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ansatz von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Sozialtherapeutischen Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung; Abzugsfähigkeit von Mehrkosten für Unterbringung und Verpflegung insbesondere bei einer behinderungsbedingten oder krankheitsbedingten Unterbringung in ...

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